Über uns

An der OTH Amberg-Weiden kommt es auf Begabung, Interesse oder Fleiß an – nicht auf Geschlecht, Religion oder Hautfarbe. Im Zentrum für Gender und Diversity (ZGD) machen wir uns dafür stark, dass alle Studierenden die gleichen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten haben.

Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, arbeiten die Frauenbeauftragte, die Hochschulbeauftragte für Diversity und Studierende mit Behinderung sowie die Gleichstellungsbeauftragte an unserer Hochschule eng zusammen.

Unser Engagement können wir mit einer Vielzahl von Projekten und Aktivitäten untermauern. Bereiche, die die Projekte des ZGD umfassen, sind u.a. Inklusion, Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie sowie Karriereentwicklung von Frauen.

Wertvolle Eindrücke und aktuelle Einblicke in die Arbeit des ZGDs sind unter News und in den sozialen Netzwerken auf Instagram, Facebook und LinkedIn zu finden.

Die OTH Amberg-Weiden ist Mitglied der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern). Diese steht stellvertretend für die Interessen von Studentinnen, Wissenschaftlerinnen und Frauen des wissenschaftsstützenden Personals. Auf Landesebene nimmt die LaKoF durch Stellungnahmen, Empfehlungen und Konzepte Einfluss auf die Gleichstellungspolitik an Hochschulen. Dadurch soll erreicht werden, dass Hindernisse beseitigt und Frauen gezielt in der wissenschaftlichen Karriere gefördert werden.

Team

Wir sind das ZGD und möchten uns hier kurz vorstellen. 

Bei Fragen, Anliegen, Anregungen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Schreiben Sie uns eine Mail an zgd@oth-aw.de oder wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Ansprechspersonen. 

  • Unser Büro am Campus Weiden befindet sich im Weidener Technologie Campus (WTC) im Raum 1.07.
  • Unser Büro am Campus Amberg befindet sich im Gebäude MB/UT im Raum E.01

Frau Prof. Dr. Christiane Hellbach ist Vizepräsidentin und Hochschulfrauenbeauftragte. Sie ist Professorin an der Weiden Business School im Lehrgebiet Handelsmanagement und seit 2009 an der OTH Amberg-Weiden tätig.

Frau Prof. Dr. Gabriele M. Murry (M.B.A (USA), M.H.R. (USA)) ist stellvertretende Hochschulfrauenbeauftragte. Seit 2001 lehrt sie an der Hochschule in den Gebieten Human Relations, HRM, Diversity Management und Wirtschaftspsychologie.

Cornelia Oszlonyai (M.A.) ist nicht nur Studiengangsleiterin und Studienfachberaterin im Bachelorstudiengang International Business. Sie ist zudem Hochschulbeauftragte für Diversity und Studierende mit Beeinträchtigung sowie Hochschulbeauftragte für Antidiskriminierung und Schutz vor sexueller Belästigung. Sowohl Studierende als auch Mitarbeitende können sich bei Fragen zu Diskriminierung und sexueller Belästigung direkt an sie wenden. Für Studierende mit Behinderung ist sie Ansprechpartnerin für Beratung und Unterstützung.

Özlem Ajazaj (B.A.) ist Projektkoordinatorin am Standort Weiden und Ansprechpartnerin des ZGD. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Karriereentwicklung von Frauen, die Förderung von Inklusion sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium. Als Absolventin des Bachelorstudiengangs Handels- und Dienstleistungsmanagement an der OTH und Mutter von zwei kleinen Kindern bringt sie persönliche und berufliche Expertise ein, um Studierende und Mitarbeitende kompetent zu beraten.

Andrea C. Mende ist im ZGD für das Professorinnenprogramm 2030 verantwortlich. Dabei liegt ihr Fokus auf Chancengleichheit, Gleichstellung und Diversität – insbesondere darauf, den Frauenanteil bei Professuren und Studierenden zu erhöhen sowie einen nachhaltigen Struktur- und Kulturwandel an der Hochschule zu fördern. Als Absolventin des Masterstudiengangs Angewandte Wirtschaftspsychologie an der OTH Amberg-Weiden kennt sie die Hochschule aus eigener Erfahrung. Sie verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Kommunikations- und PR-Bereich, bringt Expertise im Projekt- und Change Management mit und ist zudem ausgebildete Business Coachin. 

Aufgaben

Die Aufgabenbereiche der einzelnen Beauftragten sind sehr vielfältig und umfangreich. Um einen Einblick in die Tätigkeiten zu bekommen, sind nachfolgend die Aufgaben der Frauenbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Hochschulbeauftragten für Diversity und Studierende mit Behinderung näher erläutert. 

Die Frauenbeauftragten ...

… beraten und unterstützen die Hochschule bei der Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und der Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weiblichem Lehrpersonal (Bayerisches Hochschulgesetz – BayHSchG). Die Frauenbeauftragten

  • vertreten Fraueninteressen in allen Hochschulgremien,
  • wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen,
  • unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis,
  • informieren über berufliche Perspektiven von Frauen,
  • informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen
  • organisieren für weibliche Studierende Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen,
  • beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen.

Als Frauenbeauftragte sind an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern meist Professorinnen, mitunter auch Professoren, tätig. Sie werden für dieses Amt gewählt und üben ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Dienstaufgaben aus.

Ihre Tätigkeiten koordinieren die Frauenbeauftragten der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf Landesebene. Somit arbeiten sie in der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mit den Beauftragten aller Hochschularten Bayerns zusammen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ...

… überwacht und fördert die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung aller Geschlechter (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGIG). Sie berät und unterstützt die Hochschule bei der Verwirklichung der Gleichstellung aller Geschlechter im öffentlichen Dienst, der Sicherung der Chancengleichheit aller Geschlechter und der Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter in Gremien. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule ebenfalls bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals. Eine Übersicht der Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier

Die Gleichstellungsbeauftragte 

  • nimmt an regelmäßigen Besprechungen, sog. „Monatsgespräch“, zwischen Dienststelle und Personalrat teil,
  • wirkt an allen bedeutenden Angelegenheiten für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit,
  • berät zu Gleichstellungsfragen und unterstützt die Beschäftigten in Einzelfällen,
  • startet und betreut Initiativen zur Durchführung des BayGIG, zur Verbesserung der Situationen von Frauen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,
  • wirkt an allen wichtigen Angelegenheiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und der Sicherung der Chancengleichheit mit,
  • arbeitet an der Umsetzung des gendersensiblen Sprachgebrauchs mit (gend-o-mat).

Bei der ernsthaften Verfolgung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern spielt eine gendergerechte Sprache eine maßgebliche Rolle. Mit den Tipps und Tools in unseren FAQs zur gendergerechten Sprache wird die praktische Umsetzung einer gendergerechten und diskriminierungsfreien Sprache erleichtert.

Die Beauftragte für Diversity und Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ...

… unterstützt die Hochschule bei der Sicherung der Chancengleichheit und die Verwirklichung der Barrierefreiheit. Sie 

  • ist die erste Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen,
  • berät zu Nachteilsausgleichen,
  • führt Maßnahmen zur Verbesserung des Studienalltags durch,
  • ist Anlaufstelle für Studierende mit Anliegen bzgl. Diversity,
  • leitet den Auditprozess „Vielfalt gestalten“ ein,
  • organisiert und realisiert verschiedene Programme und Veranstaltungen zur Förderung und Unterstützung von Diversity,
  • sensibilisiert die Lehrenden für Diversity-Themen.

Gleichstellungskonzept

Gleichstellungskonzept der OTH Amberg-Weiden

Die OTH Amberg-Weiden misst den Themen Gleichstellung, Chancengleichheit und Karriereentwicklung von Frauen eine zentrale Bedeutung bei. Seit der erstmaligen Einführung im Jahr 2009 wurde das Gleichstellungskonzept kontinuierlich weiterentwickelt.

Im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 von Bund und Ländern legt die OTH nun das neue Gleichstellungskonzept für Parität vor. Es stellt die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt und berücksichtigt im Sinne eines intersektionalen Ansatzes die vielfältigen Dimensionen von Diversität und Chancengerechtigkeit.

Das Konzept basiert auf einer umfassenden Stärken-Schwächen-Analyse der Hochschule. Aus den Ergebnissen wurden fünf zentrale Gleichstellungszieleund Handlungsfelder abgeleitet:

  1. Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren
  2. Karriere- und Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  3. Erhöhung des Frauenanteils bei den Studierenden
  4. Förderung des Kultur- und Strukturwandels
  5. Weiterentwicklung von Gender-Controlling und -Monitoring

Das neue Gleichstellungskonzept unterstreicht das Engagement der OTH Amberg-Weiden für eine moderne und chancengerechte Hochschulkultur.

Für weiterführende Informationen und Einblicke können Sie das Gleichstellungskonzept herunterladen.
Wir laden Sie herzlich ein, sich gemeinsam mit uns für Gleichstellung und Chancengleichheit einzusetzen.

FAQs

FAQs zur gendergerechten Sprache

 

Mit den Tipps und Tools in unseren FAQ's wird die praktische Umsetzung einer gendergerechten und diskriminierungsfreien Sprache erleichtert.

Seit dem 1. April 2024 gilt eine neue Fassung des § 22 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Diese regelt die Verwendung der deutschen Rechtschreibung und untersagt die Verwendung von Wortbinnenzeichen wie Genderstern (*), Doppelpunkt (:), Gender-Gap (_) oder Mediopunkt(.) (siehe auch §22 Sprachliche Gestaltungsregeln und Pressemitteilung der bayerischen Staatsregierung vom 19.03.2024).

Um eine inklusive Sprache weiter zu fördern und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Allgemeine Fragen

Auch nach der Neuregelung in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) ist das Gendern weiterhin möglich. Sie können genderneutrale Formulierungen verwenden wie Studierende oder Dozierende. Auch Paarformen wie Professorinnen und Professoren sind zulässig. Zugelassen sind Begriffe, die der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung bzw. dem Duden entsprechen.

Unser Sprachleitfaden wird derzeit überarbeitet. Sobald die neue Version verfügbar ist, werden wir sie Ihnen zur Verfügung stellen. Bis dahin können Sie sich an den FAQs orientieren.

Fragen für Mitarbeitende der Hochschule

Im externen Schriftverkehr, wie z.B. E-Mails an externe Stellen, Satzungen oder offizielle Dokumente, dürfen keine Wortbinnenzeichen verwendet werden. Erlaubt sind genderneutrale Begriffe wie Mitarbeitende oder Paarformen wie Kolleginnen und Kollegen.

Zum dienstlichen Schriftverkehr gehören:

  • Offizielle Dokumente (z.B. Satzungen, Verträge)
  • E-Mails an Studierende oder externe Personen
  • der Außenauftritt der Hochschule (z.B. Website, Publikationen)

Ja, im internen Schriftverkehr wie z.B. Emails oder Notizen zwischen Kolleginnen und Kollegen besteht keine Bindung an die amtliche Rechtschreibung. Hier können Sie (sofern dies im Team gewünscht ist) weiterhin gendern.

Ja, alle offiziellen Vorlagen und Dokumente der Hochschule müssen an die neuen Regelungen angepasst werden. Jedes Referat bzw. jede Stabsstelle ist in seinem bzw. ihren Zuständigkeitsbereich dafür verantwortlich.

Bitte verwenden Sie eine möglichst genderneutrale Sprache (z.B. „Dozierende“) oder Doppelnennungen (z.B. „Schülerinnen und Schüler“).

Fragen für Studierende der Hochschule

In wissenschaftlichen Arbeiten sollten Sie eine genderneutrale Sprache verwenden, die den Vorgaben der deutschen Rechtschreibung entspricht. Beispiele hierfür sind „Studierende“, „Dozierende“ oder „Lehrpersonal“. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Erstbetreuung.

Bei Präsentationen und mündlichen Beiträgen gibt es keine strikten Vorgaben. Sprechen Sie am besten im Vorfeld mit Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten, welche Formulierungen akzeptiert oder gewünscht sind.

Auch in der Kommunikation mit der Hochschule z.B. in Anträgen oder Emails sollten Sie sich an die neuen Regelungen halten und genderneutrale Formulieren verwenden.

Falls Sie Unterstützung bei der Anwendung der neuen Vorgaben benötigen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Gender & Diversity oder an die Rechtsabteilung.

Weitere Links zum Thema finden Sie u.a. auch hier: 

FAQs zu sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing

Die OTH Amberg-Weiden toleriert keinerlei sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing jeglicher Art. Die vorliegende Richtlinie dient dem Schutz, der Sensibilisierung und der Aufklärung aller Hochschulangehörenden.

 

Im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird sexuelle Belästigung in §3 Absatz 4 wie folgt definiert:

„Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf §2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Als besonders schwerwiegend ist sexuelle Belästigung einzuordnen, wenn die belästigte Person aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Arbeitsstelle und/oder Hochschule Nachteile in Studium und/oder Beruf zu befürchten hat oder der belästigten Person Vorteile angeboten werden.

Sexuelle Belästigung kann auf verschiedene Art und Weise zum Ausdruck gebracht werden. Möglich sind hierbei verbale Äußerungen mit sexuellem Inhalt, Belästigungen per Telefon oder E-Mail-Nachrichten, bis letztendlich zu unerwünschten Berührungen sowie Übergriffen.

Benachteiligungen verschiedener Art werden in § 1 AGG wie folgt aufgeführt:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Gemäß dem „horizontalen Ansatz“ wird jeder Diskriminierungsgrund als gleich wichtig erachtet und gewertet.
Schon das Grundgesetz legt fest, dass niemand „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Schon das Grundgesetz legt fest, dass niemand „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Der Begriff Mobbing ist derzeit nicht gesetzlich definiert. Grundsätzlich versteht man darunter eine ständige sich wiederholende Schikane eines anderen Menschen. Die betroffene Person ist wiederholt und systematisch aggressiven Akten des Mobbers/der Mobberin ausgesetzt. Typischerweise kommt Mobbing am Arbeitsplatz, in der Schule bzw. Hochschule/ Universität oder auch im Sportverein vor. Die passive Variante von Mobbing zeigt sich in Form der strikten Kontaktverweigerung oder Ausgrenzung. Mobbing kann von Einzelpersonen, Gruppen, der vorgesetzten Person sowie auch fremden Personen ausgehen, sowohl im realen Leben als auch online.

Wenn Sie von sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing betroffen sind: 

  • Machen Sie deutlich bemerkbar, dass die durchgeführten Hanldungen oder Äußerungen von der belästigtenden Person unerwünscht sind.
  • Im Notfall wehren Sie sich und machen deutlich und lautstark auf sich und die Situation aufmerksam.
  • Weisen Sie die belästigende Person auf möglich drohende Konsequenzen hin.
  • Bei massiver Belästigung und/oder Gewalt rufen Sie unverzüglich die Polizei unter der 110!
  • Notieren Sie die Einzelheiten der Vorfälle so detailliert wie möglich (Zeitpunkt/Zeitraum, Ort, Beteiligte, Personenbeschreibung, spezielle Merkmale des Täters bzw. der Täterin) und mögliche Zeuginnen oder Zeugen.
  • Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens und/oder mit den Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen der Hochschule.


Die OTH Amberg-Weiden ermutigt alle Studierende und Mitarbeitende von Ihnen, sich bei sexueller Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung an die Beauftragte für Antidiskriminierung und Schutz vor sexueller Belästigung Frau Cornelia Oszlonyai zu wenden.

Unter Einbezug der Frauen- und der Gleichstellungsbeauftragten, der psychologischen Beratungsstelle des Studierendenwerkes, des Personalrates, der Dekaninnen und Dekane sowie der Hochschulleitung kann vorgegangen werden.

Wir versichern und versprechen Ihnen, dass alle Ihre Angaben vertraulich und mit höchster Sorgfalt behandelt werden. Selbstverständlich sind alle Beteiligten an die dienstliche Verschwiegenheit gebunden. Welche Maßnahmen ergriffen werden bzw. ob Maßnahmen eingeleitet werden sollen entscheiden Sie selbst. Die Hochschule stellt sicher, dass den belästigten Personen weder hochschulische noch berufliche Nachteile entstehen.

Personen, die Belästigungen verursachen, müssen unter anderem mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Ausschluss von Lehrveranstaltungen
  • Hausverbot in allen zugehörigen Gebäuden der Hochschule
  • Exmatrikulation von der Hochschule
  • Ausschluss von jeglicher Nutzung von Einrichtungen der Hochschule
  • Abmahnung
  • Versetzung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens
  • Möglichkeit des Entzugs des Lehrauftrags
  • Ggfs. Strafanzeige durch die Hochschule

Wenn Sie sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing beobachten, zögern Sie nicht, der betroffenen Person Unterstützung anzubieten.

Maßnahmen zur Prävention
Durch die Veröffentlichung dieser Richtlinien möchte die OTH Amberg- Weiden alle Mitglieder und Mitgliederinnen der Hochschule bezüglich sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing aufklären und dafür sorgen, dass jegliche Fälle und Vorkommnisse bezüglich sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing weder ignoriert noch toleriert werden.
Über das ZGD werden diverse Maßnahmen wie Informationsveranstaltungen, Aufklärung der Mitarbeitenden über diese Thematik, Flyerausgabe sowie Informationsrundschreiben für Studierende und Mitarbeitende angeboten.