Praktikumsbeauftragter KI/IK
Ich bin Praktikumsbeauftragter für zwei Studiengänge an der Fakultät EMI, also für das Praxismodul im 5. Semester: B.Sc. Künstliche Intelligenz | B.Sc. Künstliche Intelligenz – International. Für die anderen Studiengänge der EMI wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
- Prof. Dr. Ulrich Vogl: B.Eng. Medieninformatik | B.Eng. Industrie-4.0-Informatik | B.Eng. Elektro- und Informationstechnik | B.Eng. Ingenieurspädagogik (IPE)
- Prof. Dr. Michael Thiermeyer: B.Eng. Medienproduktion und Medientechnik
- Prof. Dr. Ulf Kreuziger: B.Eng. Geoinformatik und Landmanagement
Während der Anbahnung für Ihr Praktikum ist das Praktikantenamt Ihr Ansprechpartner für alle Fragen – und nicht der Praktikumsbeauftragte.
In Anfragen (v.a. E-Mails) an mich erwähnen Sie bitte IMMER Ihren Studiengang.
Die formellen Aufgaben als Praktikumsbeauftragter leiten sich ab aus den Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern, Ziffer 4.2.
- Ich bin nicht Ihr Ansprechpartner für organisatorische Fragen, auch wenn ich unten Tipps und Hinweise gebe. Wenden Sie sich bitte an das Praktikantenamt.
- Ich bin nicht Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen, auch wenn ich Ihnen unten rechtliche Quellen an die Hand gebe, aus denen sich gewisse FAQ-Antworten ergeben.
- Für das Duale Studium ist der Praktikumsbeauftragte prinzipiell nicht zuständig; hier finden Sie eigene Ansprechpartner auf unserer FAQ-Seite für das Duale Studium.
Und noch eine Teilung der Verantwortlichkeiten, deren Kenntnis essenziell für Sie sein wird:
- Praktikumsbericht => Praktikumsbeauftragter Ihres Studiengangs (wie oben geteilt: {KI/IK} vs. {II, MI, EI, IPE} vs. {GI} vs. {MT})
- Seitens der regulatorischen Dokumente im Download-Bereich des Praktikantenamts gibt es allerdings nur zwei Gruppen: {II, MI, EI, IPE, KI, IK, GI} vs. {MT}, was an den Dateinamen am ersichtlichsten ist
- Praxisseminar-Präsentation => Praxisseminar-Dozent Ihres Studiengangs (oft wechselnde Dozenten, aber Gruppen weniger stark aufgeteilt als die Praktikumsbeauftragten: nur {II, MI, EI, IPE, GI} vs. {MT})
- Wobei ab WiSe 2024/25 auch {KI, IK} mit den *I-Studiengängen im selben Praxisseminar angesiedelt sein wird, dann {II, MI, EI, IPE, KI, IK, GI} vs. {MT}, analog den regulatorischen Dokumenten
- Wenn Sie einen Nachteilsausgleich (i.d.R. 30%) haben und zusätzlich der Nachteilsausgleich bspw. einen autistischen Hintergrund hat, dann gehen Sie bitte auf den Praxisseminar-Dozenten zu, er kann Ihnen die Präsentation auch erlassen
- Und welchen Professor fragen Sie, wenn Sie Ihre SPO nicht verstehen? Gar keinen Professor! Da fragen Sie erst einmal das Studienbüro/Prüfungsamt!
Für Studierende
Prinzipiell haben Sie die Pflicht (Az.: XI/2-H 3432.4.2-11/21 620, Abschnitt 3.1) eigenverantwortlich eine Stelle für Ihr Praxissemester zu finden. Ihre primären Informationsquellen:
OTH-Infoseite unter Praxissemester / Praxisphasen
Praktikum-Suche über die Hochschul-Jobbörse
Im Netz gibt es gute allgemeine Leitfäden für das Praxissemester im Studium
Pflichtlektüre
- Lesen Sie die SPO Ihres Studiengangs! Fei echt.
- Lesen Sie die ASPO (gültig ab 01.10.2020, nur für SPOen die darauf hinweisen) bzw. APO (für alle Studierenden mit SPOen vor dem 01.10.2020) auf Hochschulebene! Fei echt.
- Lesen Sie unter Praxissemester / Praxisphasen im Abschnitt „Fakultät Elektrotechnik, Medien und Informatik” alle als „[WICHTIG]” ausgezeichneten Dateien!
- Ob ein Dokument für Ihren Studiengang gültig ist hängt (derzeit noch) mehr am Dateinamen, als an der Frage ob BKI/IKI bzw. KI/IK namentlich im Dokument erwähnt ist!
Tipps, Tricks und Hinweise für Studierende:
- Beginnen Sie mit der Suche nach einer Stelle bereits ein Semester vorher (also i.d.R. ab Beginn des 4. Semesters, i.d.R. im Frühjahr)
- Es handelt sich an bayerischen Hochschulen i.d.R. um (mind.) 20 Wochen (vgl. § 2 Abs. 2 RaPO), die Sie im Unternehmen verbringen dürfen – die verbindliche Wochenanzahl finden Sie in Ihrer SPO
- Es sind mindestens 20w, dürfen also nach eigenem Ermessen auch mehr sein. Das Thema taucht unten nochmal auf, im Kontext Fehltage/Betriebsurlaub.
- Die Arbeitszeit pro Tag ist übrigens nicht festgeschrieben, aber es muss sich um eine Vollanstellung im Betrieb handeln, je nach Betrieb i.d.R. zwischen 7h bis 8½h pro Tag (35 bis 42,5 h/w). Suchen Sie sich Ihren Betrieb weise aus.
- Kalendarisch dürfen Sie beliebig früh beginnen und müssen keine Semestergrenze wie den 1.10. einhalten, auch dieser Umstand taucht unten nochmal im Kontext Praktikum vs. Nachholklausuren/Prüfungszeitraum auf.
- Die Abgabe der Unterlagen soll zwar zeitnah erfolgen, was recht schwammig ist, aber die Abgabe muss definitiv nicht bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 5. Semesters abgegeben sein, denn die Nachbereitung des PRX-Moduls ist keine Prüfung im engeren Sinn. Ihr greifbarstes/härtestes Abgabeziel für den Praktikumsbericht und alle Unterlagen entsteht indirekt durch eine Zulassungshürde zu Beginn der Bachelorarbeit, auch dazu unten nochmal mehr.
- Stellensuche und -auswahl:
- Gretchenfrage: Suchen Sie nur regional oder auch national oder sogar international?
- Berufliche Wegfindung / Persönliche Karriere / („Professor Neumann, ich weiß nicht was ich später mal machen soll!?”):
- (€:) Buch lesen Durchstarten zum Traumjob von Richard Nelson Bolles (engl. Original: What Color Is Your Parachute?)! Fei echt.
- Unternehmensrecherchen:
- Kununu: Einstiegsseite Rankings bzw. in Kooperation mit der ZEIT auch Beste Arbeitgeber Deutschlands 2022
- Alternativ auch Glassdoor bspw. via Beste Arbeitgeber 2023 (Germany)
- … und auch Monster, Xing, etc. pp.
- Regional: 1) Messekatalog des Careerday lesen, 2) die IHK in Amberg anrufen/besuchen, 3) unseren Studien- und Career-Service aufsuchen sowie 4) unsere Hochschul-Jobbörse
- [ Mailen Sie mir gerne weitere bewährte Quellen/Listen/etc., dann nehme ich diese gerne hier auf! ]
- Kununu: Einstiegsseite Rankings bzw. in Kooperation mit der ZEIT auch Beste Arbeitgeber Deutschlands 2022
- Skill-Sets / Erwartungen der Unternehmen an Bewerber
- Lebenslauf:
- LaTeX: CV-Templates (mein eigenes Paket: ECV)
- Entwickler-CV: JSON resume
- Cloud Resume Builder: bspw. CakeResum, zety, Resume Genius, uvm.
- Auslandspraktikum?
- Für IK-Studierende gilt per MHB die Leitlinie: „Internship in any country but your home country“. Allerdings ist das eine SOLL-Vorschrift; kein weiches KANN aber auch kein absolutistisches MUSS; d.h. Studierende können begründete Ausnahmen beim IK-Praktikumsbeauftragten (also mir) beantragen. Beispielausnahme: Auch für deutsche IK-ler ist ein Praktikum bei einem deutschen Unternehmen denkbar, solange das Unternehmen eine ausländische Niederlassung hat und bspw. ein vierwöchiger Aufenthalt in der ausländischen Niederlassung im Rahmen des Praktikums stattfindet. Ebenfalls Ausnahmesituationen: Kinder und Pflegesituationen. Sie dürfen Ihr Auslandspraktikum auch in Österreich oder der Schweiz verbringen. Wenn das Praxissemester bei einem Unternehmen in D/A/CH stattfindet, dann ist später Ihre Bachelorarbeit in Englisch zur verfassen.
- (Dualstudierende IK-ler haben grundsätzlich eine eigene Regelung, vgl. MHB.)
- Im MHB findet man auch: „Die Ableistung der Praxisphase im Ausland wird seitens der OTH sehr unterstützt.” Durch wen?
- International Office! Gehen Sie dort über Kontakt > Ich habe Fragen zu… > Auslandssemester und Sie finden Carolin Birner als primäre Ansprechpartnerin. Die Unterstützung durch die OTH bezieht sich allerdings nicht auf die Findung eines Unternehmens oder einer Stelle, sondern auf die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und organisatorische Rahmenaspekte. Wichtig: Förderungen im Nachhinein sind nicht möglich, sie müssen die Förderungen im Vorfeld beantragen, das geht aber recht schnell, also einfach ins I.O. kommen.
- Studien- und Career-Service. Tipp: Ausländische Unternehmen über die Webseite der Auslandshandelskammer (AHK) suchen. Zusatztipp: Im Messekatalog des Careerday stehen die Niederlassungen der Unternehmen (obgleich nicht in jeder der dortigen Niederlassungen auch Praktikantenstellen verfügbar sind). Und natürlich auch Allgemein: Glassdoor bspw. via Best Places to Work 2023 (USA; Top Large).
- Studienbüro. Tipp: Achten Sie bei Ihrem Vertrag mit ausländischen Unternehmen auf Aspekte des deutschen Arbeitsrechts (Arbeitszeiten, Krankheit, Haftung, Bezahlung, etc.); es gibt eine englischsprachige Vertragsvorlage auf der Seite des Praktikantenamts. Zusatztipp: BaySev für kostenfreie Übersetzungen von Verträgen und anderen Verwaltungsdokumenten.
- Speziell für ein Auslandspraktikum in Mittel-/Osteuropa bietet sich zusätzlich an auf Marian Mure zuzugehen.
- Wie lange vorher muss ich mit den Vorbereitungen beginnen? Bei Unternehmen in der EU und insbesondere großen Unternehmen mit regelmäßigem Aufkommen von Praktikanten im In- und Ausland und mit entsprechend geschmeidigen Prozessen können Sie mit genauso kurzen Anbahnungszeiten für ein Auslandspraktikum rechnen wie bei einem Inlandspraktikum; fangen Sie entspannt ein halbes Jahr vorher an. Die Fördermöglichkeiten sind i.d.R. kein zusätzliches zeitliches Hindernis. Nur bei transkontinentalen Unternehmungen (u.a. wg. Visum aber auch wg. Extrarunden bei unvorbereiteten Unternehmen) sollten Sie ggf. ein Jahr vorher mit Ihren Planungen beginnen.
- How to write a successful cover letter? Webartikel mit 5 Tipps von Lionstep, Übersicht Breakdown of Writing A Cover Letter That Gets Results von jofido
- Etliche Studiengänge an der OTH haben einen Studienabschnittswechsel nach dem 4. Semester, also vor dem Praxissemester, und daher ECTS-Volumen-basierte Voraussetzungen nach SPO/ASPO; es ist völlig normal, dass Sie diese Voraussetzungen im Detail erst zum Ende des 4. Semesters erfüllen; es wäre aber ungeschickt, wenn Sie dann erst mit Ihren Bewerbungen beginnen oder bis dahin mit der vertraglichen Regelung warten
- Die Verschwiegenheit-Klauseln in den Verträgen müssen es Ihnen erlauben den Praxisbericht abzugeben und einen Vortrag im Praxisseminar zu halten
- Wenn Ihr ausgesuchtes Unternehmen über Weihnachten in Betriebsurlaub geht, dann entstehen Ihnen dadurch Fehltage, lassen Sie dann Ihren Vertrag von Anfang an auf 21w oder 22w auslegen, denn bei mehr als 5 Fehltagen müssen Sie alle (!) Fehltage nachholen (Also nicht nur diejenigen über 5 Tagen! Fei echt. Sorry.) Das ist eine übergeordnete Regelung, zu deren Durchsetzung auch alle Hochschulen verpflichtet sind.
- Themenkomplex Nachholklausuren/Prüfungszeitraum vs. Praktikum
- Warnhinweis: Wenn Sie am Ende des 5. Semestern noch Nachholklausuren haben, dann kollidiert häufig Ihr Praktikum mit dem Prüfungszeitraum! ⚠
- Den Prüfungszeitraum sollten Sie ungefähr ab 20.01. annehmen (vgl. Prüfungszeiten)
- Ich veranschauliche die Kollision einmal anhand dreier Beispielrechnungen:
- 01.10.2022 -20w-> 18.02.2023 🗲
- 01.10.2022 -22w-> 04.03.2023 (2w Betriebsschließung) 🗲🗲
- 01.10.2022 -24w-> 18.03.2023 (2w Betriebsschließung und 2w Krankheit) 🗲🗲🗲
- Implikationen:
- Es ist bei Nachholklausuren empfehlenswert, dass Sie Ihr Praktikum spätestens zum 01.09. starten ⚠
- Wenn Sie mit Betriebsschließungen über Weihnachten rechnen müssen, dann empfiehlt sich offensichtlich schon ein Start im August ⚠ (Tut mir leid!)
- Insbesondere wenn Sie mehr als 5 Tage krank werden, dann ist das ja ungeplant und Sie sollten damit rechnen, dass dann eine Kollision ggf. nicht vermeidbar ist, planen Sie nach Ihrer Krankheitsphase entsprechend neu und stimmen Sie sich mit dem Unternehmen frühzeitig ab.
- Die Befreiung von dem praktischen Studiensemester, durch Anrechnung von Tätigkeiten, ist nur unter engen Voraussetzungen möglich
- Die Anrechnung bemisst sich nach Art. 63 Abs. 2 BayHSchG, § 4 Abs. 4 RaPO und insbesondere § 14 Abs. 2 Satz 2 ASPO.
(Rein der Vollständigkeit halber: § 17 Abs. 6 RaPO ist nur für Diplomstudiengänge gültig) - Wichtig: Eines der Ziele des Praxissemesters ist es, die in den ersten vier Semestern erworbenen akademischen Kompetenzen durch die industrielle Anwendung zu vertiefen; daher erfüllen praktische Tätigkeiten, die vor Beginn eines Hochschulstudiums stattgefunden haben, i.d.R. nicht dieses Kriterium. Im Vordergrund des Praktikums steht nicht die Arbeitskraft, sondern das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Eine Berufsausbildung kann grundsätzlich nicht auf das Praxissemester angerechnet werden, weder ganz noch teilweise. Ebenfalls keine Ausbildungen zu Techniker oder Meister, wegen des Themenkomplexes Hochschulzugangsberechtigung und des Prinzips „Keine Doppelanerkennung”. Insbesondere ebenfalls keineAusbildung zum Fachinformatiker und auch keine Werkstudententätigkeiten und keine freiwilligen Praktika. Ich vertrete diese Auffassung als Sprachrohr des allg. Konsens zw. Prüfungskommission, Prüfungsamt und dem Kollektiv der Praktikumsverantwortlichen (KoBy) sowie aller juristischer Erwägungen (u.a. Empfehlungen Staatskanzlei), die zu diesem Konsens geführt haben. Tut mir Leid.
- Ein vollständiger Erlass des Pflichtpraktikums im Umfang von 20 Wochen ist möglich, falls mehr als 24 Monate einschlägige Berufspraxis in Vollanstellung (also NACH einer abgeschlossenen Berufsausbildung) nachgewiesen werden; eine anteilige Verkürzung ist dabei möglich (anteilig hinsichtlich der Anzahl der Monate Berufspraxis oder hinsichtlich Teilzeitanstellungen), allerdings erst ab einem Mindestanteil von 50% (anteilige Anerkennungen also ab ca. 12 Monaten einschlägiger Berufspraxis in Vollanstellung). Zur Vermeidung von Missverständnissen: Das ist eine Möglichkeit, die ich Ihnen einräume, und kein Recht, welches Sie haben. Letztlich wird Ihr Antrag individuell geprüft und die Anerkennung erfolgt analog individuell.
- Wollen Sie sich nunmehr substanzielle und einschlägige Berufspraxis anerkennen lassen, dann ist Ihre formell korrekte Antragsstelle die Prüfungskommission (vgl. § 14 Abs. 2 Satz 2 ASPO) und bspw. nicht der Praktikumsbeauftragte. Ihren Antrag bitte über das Praktikantenamt einreichen, zur Weiterleitung!
- Die Anrechnung bemisst sich nach Art. 63 Abs. 2 BayHSchG, § 4 Abs. 4 RaPO und insbesondere § 14 Abs. 2 Satz 2 ASPO.
- Zur Info: Jenseits der RAPO gibt es auch noch die „Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern”, lesen Sie auch diese recht kurze Quelle sorgfältig => Das praktische Studiensemester ist kein Praktikum im Sinne des Berufsbildungsgesetzes; die Studierenden im praktischen Studiensemester werden weiterhin wie Studierende behandelt; bspw. haben Sie weiterhin Anspruch auf BAföG und auch das Thema Kranken- und Pflegeversicherung ist dadurch beeinflusst, etc. pp. – allerdings haben Sie während des Praktikums auch keinen Anspruch auf Urlaub
- Wenn Sie einen Brief von Ihrer Krankenversicherung bekommen, weil Sie Freibeträge übersteigen und jetzt was an die KV bezahlen sollen, dann entstehen Ihren daraus privatrechtliche Frage, da werden Sie weder durch mich noch durch die OTH beraten werden können. Fragen Sie einfach direkt Ihre Krankenversicherung, die kann/muss Ihnen das erklären (eine Hotline-Telefonnummer steht i.d.R. auf Ihrer Versicherungskarte).
- Lesen Sie auch das Vertragsmuster der Bayerischen Staatskanzlei durch, zu finden unter den bereits erwähnten „Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern”, Ziffer 3.2. Das Vertragsmuster ist nur eine SOLL-Referenz, daher müssen Sie in Ihrem Vertrag folgende Dinge explizit beachten:
- Im Vertragsmuster finden Sie bspw. in § 2 Abs. 2 Satz 2: „[Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich] dem/der Studierenden die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und an Prüfungen zu ermöglichen”; eine entsprechende Klausel muss auch im Vertrag mit Ihrem Unternehmen enthalten sein.
- Im Vertragsmuster finden Sie in § 2 Abs. 2 Satz 3: „[Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich] den vom/von der Studierenden zu erstellenden Bericht zu überprüfen und abzuzeichnen”. ABER seitens der OTH muss das Unternehmen den Praktikumsbericht NICHT unterschreiben, denn nur dadurch kann die Reflexion ungefiltert erfolgen! (Disclaimer: Genaugenommen obliegt die Entscheidung, ob eine Unterschrift seitens der Hochschule zur Pflicht gemacht wird, dem Praktikumsbeauftragten; das kann also in andern Studiengängen anders gehandhabt sein. Beachten Sie allerdings auch etwaige Regelungen dazu in dem tatsächlich geschlossenen Vertrag mit Ihrem Unternehmen, denn das sind die Auflagen seitens des Unternehmens.)
- Dennoch gibt es rund um den Themenkomplex „Geheimhaltungsvereinbarung, Verschwiegenheit-Klauseln, NDA, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Information, …” einen Spannungsbogen zwischen beiden widersprüchlichen Handlungsalternativen: (1) „Unternehmen segnet Praktikumsbericht doch ab und erteilt damit eine Freigabe hinsichtlich der Verschwiegenheit-Klauseln” oder (2) „Unternehmen wird der Praktikumsbericht nicht vorgelegt und die Reflexion erfolgt ungefiltert”. Was Ihnen vielleicht hilft: Der Praxisbericht ist nur für den Praktikumsbeauftragten und das Studienbüro einsehbar und hat einen hohen Schutzgrad. Allerdings: In vielen Studiengängen verschiebt sich das Problem einer benötigten Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Verallgemeinerung ggf. nur in Richtung Praxisseminar-Präsentation. Lösen Sie all diese Herausforderungen bitte mit Ihrem Unternehmen und sehen Sie bitte von Rückfragen beim Praktikumsbeauftragten (oder Praxisseminar-Dozenten) in dieser Angelegenheit ab. Lösen Sie diese Herausforderung nach bestem Wissen und Gewissen selbst.
- Gleichsam relevant sind die im Vertragsmuster weiter folgenden Sätze 4 und 5; entsprechende Klauseln müssen auch im Vertrag mit Ihrem Unternehmen enthalten sein.
- Und noch ein letzter Hinweis aufs das Vertragsmuster: Dort finden Sie in § 5 Abs. 1: „Während der Vertragsdauer steht dem/der Studierenden ein Erholungsurlaub nicht zu.” (auch eine Folge von „kein Praktikum im Sinne des Berufsbildungsgesetzes”)
- Insbesondere zum Praxisseminar erhalten Sie zu Beginn des 5. Semesters über das sog. „schwarze Brett” der OTH i.d.R. eine Mail mit näheren Details zur Organisation, also einfach bis dahin etwas Geduld
- Wenn Sie einen Nachteilsausgleich (i.d.R. 30%) haben und zusätzlich der Nachteilsausgleich bspw. einen autistischen Hintergrund hat, dann gehen Sie bitte auf den Praxisseminar-Dozenten zu, er kann Ihnen die Präsentation auch erlassen
- Für die ersten BKI- und IKI-Jahrgänge, mit Studienbeginn vor dem 14.3.2022, entfällt das Praxisseminar und die Präsentation, denn in diesen Studiengängen enthält die erste Version der SPO nur 20 ECTS, rein für das Praktikum. Kein Praxisseminar, keine Präsentation. (Ihre SPO ist maßgeblich, ignorieren Sie ggf. etwaige irreführende Formulierungen in der ersten Version des BKI/IKI-Modulhandbuchs.)
- Moodle-Kurse für das Praxisseminar am Ende des Wintersemesters (ca. Anfang März) sowie für das Praxisseminar am Ende des Sommersemesters (ca. Anfang August)
- „Gibt es eine Vorlage für den Praktikumsbericht?”
- Verbindlich sind lediglich die inhaltlichen Vorgaben im Dokument „... Hinweise zum Praxissemester für ...” unter Praxissemester / Praxisphasen
- Es gibt keine LaTeX-Vorlage seitens der OTH für den Praxisbericht (aber Sie könnten diejenige für Abschlussarbeiten entsprechend anpassen)
- Es gibt eine (unverbindliche!) Word-Vorlage von mir (Web-Preview; PDF)
- Sie finden im Netz zahlreiche Referenzen zu Gliederung und Inhalt
- Das Unternehmen muss den Praktikumsbericht in den von mir betreuten Studiengängen grundsätzlich NICHT unterschreiben, dadurch kann die Reflexion ungefiltert erfolgen. Lesen Sie aber auch oben den Disclaimer beim Thema Vertragsmuster, mit den Hinweisen auf die Prüfung Ihres konkreten Vertrags zu dieser Angelegenheit.
- „Bis wann muss ich den Praktikumsbericht geschrieben haben?”
- Die Bachelorarbeit kann frühestens nach dem Abschluss des Praxissemesters ausgegeben werden. Das Praxissemester ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Unterlagen vom Studienbüro und vom Praxisbeauftragten des jeweiligen Studiengangs anerkannt wurden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollen bitte sämtliche Unterlagen zum Praxissemester zeitnah nach absolviertem Praxissemester eingereicht werden, nicht erst wenn der Beginn der Abschlussarbeit schon bevorsteht.
- (Die Antwort gilt also offensichtlich nicht nur für den Praktikumsbericht, sondern auch für alle Bestätigungen seitens Ihres Unternehmens – und falls per SPO für sie relevant, die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Praxisseminar)
Für Unternehmen
Disclaimer: In der Anbahnungsphase für das Praktikum bzw. das Praxissemester ist das Studienbüro der bessere Ansprechpartner für Unternehmen; der Praktikumsbeauftragte kommt, formell gesehen, erst am Ende als prüfende Instanz ins Spiel.
Praktikum-Stellenangebote über die Hochschul-Jobbörse
(Vorlagen für Ausbildungsverträge unter Praxissemester / Praxisphasen)
Tipps, Tricks und Hinweise für Unternehmen:
- Die Studierenden machen i.d.R. im 5. Semester ihr Praxissemester, i.d.R. einem Wintersemester; entsprechend suchen sie i.d.R. eine Stelle ab 1. Oktober für 20 Wochen
- Häufig auch schon ab 1. September oder seltener sogar ab 1. August
- Die engagierten Studierenden fangen mit der Stellensuche i.d.R. ab März/April an!
- Stellen Sie Ihre Praktikum-Stellen in der Hochschul-Jobbörse ein. Diese wird offiziell von der OTH für Stellenangebote genutzt; allerdings sind die Inserate für Praktikum-Stellen nicht kostenfrei.
- (Ihre Themen für Bachelorarbeiten und Masterarbeiten können Sie in derselben Hochschul-Jobbörse übrigens kostenlos bewerben!)
- Vorlagen für Ausbildungsverträge finden Sie unter Praxissemester / Praxisphasen
(Rein der Vollständigkeit halber: Liebe Unternehmen, ignorieren Sie auf der Seite Praxissemester / Praxisphasen, welche primär für Studierende gemacht ist, den Antrag auf Genehmigung einer neuen Praktikumsfirma, denn diesen füllt der Studierende aus! Sie müssen diesen Antrag nicht selbst stellen. Der Studierende macht das, um die Firma in unsere behördeninterne verwaltungstechnische Liste aller Praktikumsfirmen zu bekommen, die bspw. beim Generieren der Notenblätter eine Rolle spielt. Sie als Unternehmen haben hinsichtlich dieser Liste keinen Handlungsbedarf.)