Prüfungen

Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen

Es gibt pro Semester genau ein Datum zur Einsichtnahme in alle schriftlichen Prüfungen, die im jeweiligen Semester absolviert wurden. Die Einsicht wird in meinem Büro (EMI 030) an der OTH Amberg-Weiden durchgeführt. Es sind max. zwei Einsichtnahmen zeitgleich im Büro möglich, mit entsprechenden Warteschlangen ist ggf. zu rechnen.

Das Datum wird von der Prüfungskommission festgelegt und über die Prüfungspläne bekannt gegeben. Nur falls ich ein abweichendes Datum festlegen muss bekommen Sie über Moodle eine zusätzliche Rundmail zum Datum der Einsichtnahme. (Andere Termine wird es nur in begründeten Ausnahmefällen geben, z.B. bei Krankheit. In solchen Fällen werde ich mit den betreffenden Studentinnen und Studenten nach Vorlage entsprechender Bestätigungen/Nachweise, bspw. einem ärztlichen Attest, individuelle Termine vereinbaren.)

⚠️ Wenn Sie Einsicht in Ihre Klausur nehmen wollen, dann reservieren Sie sich für den Tag der Einsicht bitte bei mir einen Termin per Moodle. Sie können einen Termin bis 23:59 Uhr am Vortag reservieren. (Die Terminslots werden allerdings auch nur einen Tag vor Einsicht freigeschaltet; das ist an der OTH-AW bekanntlich zeitlich ziemlich dicht organisiert. Tut mir leid.)

Beachten Sie bitte folgende Punkte zur Akteneinsicht bei schriftlichen Prüfungsarbeiten:

  • Einsicht genommen werden kann in die Prüfungsunterlagen. Diese umfassen jeweils den eigenen Klausurtext sowie die Korrekturanmerkungen der Prüfer. Nicht enthalten ist eine Musterlösung zur Prüfung.
  • Der Anspruch auf Einsichtnahme umfasst grundsätzlich keine Auskünfte und keine Erläuterungen.
  • Die Notenschlüssel sind vorab in den Modulen bekannt gegeben worden, halten Sie diese bitte selbstständig parat; d.h. fragen Sie in der Einsicht nicht die Aufsichtsperson, wie viele Punkte zur nächsten Notenstufe fehlen würden.
  • Während der Einsichtnahme ist es gestattet, sich Notizen zu machen. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungsaufgaben urheberrechtlich geschützt sind und grundsätzlich nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Verletzung des Urheberrechts kann zur Schadensersatzpflicht oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
  • Zur Einsichtnahme berechtigt ist grundsätzlich nur die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer.
  • Eine Online-Einsichtnahme gibt es nicht.
  • Ein Widerspruch gegen eine Note muss binnen eines Monats nach der Notenbekanntgabe eingelegt werden (Der Termin für die Notenbekanntgabe wird ebenfalls jedes Semester von der Prüfungskommission festgelegt und über die Prüfungspläne bekannt gegeben.)

Spezialfall: Sie sind verhindert (z. B. nicht krank, sondern aus beliebigen privaten Gründen) und wollen jemanden Anderen zur Einsicht schicken: Können Sie! Dann bitte Ihren Ausweis mitgeben. Und eine formlose Bevollmächtigung mit Ihrer Unterschrift, durch welche Sie die andere Person benennen. Ich vergleiche die Unterschrift auf Ihrem Ausweis mit der Unterschrift auf der Bevollmächtigung. Dann prüfe ich den Ausweis der vor mir stehenden Person und vergleiche den Namen mit der Benennung in der Bevollmächtigung. Dann kann jemand anderes an Ihrer statt gerne Einsicht nehmen.